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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseZweifelhafte Einschränkungen der Umsatzsteuerbefreiungen in den Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 Die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, ambulanten Dienste und ähnlicher sozialer Einrichtungen erstreckt sich nach § 4 Nr. 16 UStG auch auf mit diesen Leistungen eng verbundene Nebenumsätze. Im Gegensatz zur bisher tendenziell großzügigen Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung den Begriff der 'eng verbundenen Umsätze' in den Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 in Abschnitt 100 neuerdings sehr eng definiert und will viele Nebenumsätze aus dem Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift herausnehmen. Hinweis: Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung kann ggf. bereits im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen vorgegangen werden. z.B. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - C 76/99; FG Köln, Urteil vom 31. März 2004 - 4 K 4678/01, Revision unter Az. V R 34/04 |
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