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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(311 - 320)
Die Unterstützung des Blutspendens ist mehrwertsteuerpflichtig
Die das Blut weiterverarbeitenden Unternehmen zahlen an gemeinnützige Vereine einen Auslagenersatz für die Vorbereitung und Unterstützung bei Blutspendeterminen. Wenn die Blutspendetermine konzeptionell als Zweckbetrieb gestaltet sind, unterliegt der Auslagenersatz einer Mehrwertsteuer von 7 %.
BFH, Urteil vom 18. März 2004 - V R 101/01
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