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Formvorschriften von Rechnungen verschärft

Alle Rechnungen müssen ab dem 01. Januar 2004 einen umfangreichen Katalog von Pflichtangaben enthalten. Eine Ausnahme gilt lediglich für Kleinbetragsrechnungen.

§§ 14 ff UStG i.d.F.d. StÄndG 2003

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