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Unselbständige Stiftung - Verwaltung ohne Umsatzsteuer

Das Entgelt für die treuhänderische Verwaltung unselbständiger Stiftungen unterliegt nach der noch nicht rechtskräftigen, aber unter Berufung auf die EuGH-Rechtsprechung sehr überzeugend begründeten Entscheidung des FG Münster nicht der Umsatzsteuer.

Hinweis: Bei einschlägigen Umsatzsteuerveranlagungen kann in der Regel bis zu fünf Jahren rückwirkend ein Antrag auf Änderung der Umsatzsteuerveranlagung gestellt werden. In einschlägigen Fällen sollte der Antrag zur Vermeidung der Verjährung unverzüglich gestellt werden.

FG Münster, Urteil v. 05.05.2022 - 5 K 1753/20 U, nrkr.

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