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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseUmsatzsteuerbefreiung psychotherapeutischer Behandlungen Umsatzsteuerfrei sind von Diplompsychologen durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen. Dies ist unabhängig davon, ob die Diplompsychologen gleichzeitig als Arzt zugelassen, angestellt oder selbständig tätig sind. EuGH, Urteil vom 06. November 2003 C 45/01 (Dornier) |
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