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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(321 - 330)
Umsatzsteuernachforderung in der Regel nicht abwälzbar
Fordert das Finanzamt nachträglich Umsatzsteuer für Geschäfte, über deren Steuerpflicht sich die Vertragspartner keine Gedanken gemacht haben, so kann die Steuer weder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung noch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf den Vertragspartner abgewälzt werden.
LG Rottweil, Urteil vom 18. August 2003 - 2 O 553/02
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