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Vorsteuerabzug für steuerbegünstigte Organisationen deutlich erweitert

Der Europäische Gerichtshof hat den Spielraum deutlich erweitert, gemischt-genutzte Gebäude dem umsatzsteuerlichen Unternehmen einer steuerbegünstigten Organisation zuzuordnen und so die dafür in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuerhalten. Die Änderung ist rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftig veranlagten Jahre möglich.

EuGH, Urteil vom 08. Mai 2003 - C 269/00

Hinweis: Mit einer möglicherweise europarechtswidrigen Gesetzänderung versucht der Gesetzgeber, Steuerausfälle zu vermeiden.

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