RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (321 - 330)

Mitgliedsbeiträge können umsatzsteuerpflichtig sein

Mitgliedsbeiträge sind Leistungsentgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn sie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Vereinsleistungen (z.B. Buchungsservice, Nutzung von Sportanlagen) eröffnen. Auf die tatsächlich Nutzung der Vereinsleistungen kommt es nicht an.

In diesen Fällen unterliegen die Mitgliedsbeiträge aber nur dann der Umsatzsteuer, wenn kein konkreter Befreiungstatbestand des § 4 UStG MwStSystRL eingreift.

EuGH, Urteil vom 21. März 2002 - C 174/00 (Golfverein)

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 10.12.2025