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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseMitgliedsbeiträge können umsatzsteuerpflichtig sein Mitgliedsbeiträge sind Leistungsentgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn sie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Vereinsleistungen (z.B. Buchungsservice, Nutzung von Sportanlagen) eröffnen. Auf die tatsächlich Nutzung der Vereinsleistungen kommt es nicht an. In diesen Fällen unterliegen die Mitgliedsbeiträge aber nur dann der Umsatzsteuer, wenn kein konkreter Befreiungstatbestand des § 4 UStG MwStSystRL eingreift. EuGH, Urteil vom 21. März 2002 - C 174/00 (Golfverein) |
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