RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (31 - 40)

Ermäßigte Steuersatz für Sozialbetriebe erleichtert

Der Europäische Rat hat eine umfassende Überarbeitung der Regeln für ermäßigte Steuersätze verabschiedet und hierbei den Mitgliedstaaten eröffnet, Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen. die sich für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit einsetzen, ermäßigt zu besteuern. Die den ermäßigten Steuersatz bei Zweckbetrieben ablehnende restriktive Rspr. des BFH ist damit für das Segment sozialer Zweckbetriebstätigkeiten (z.B. Inklusionsbetriebe) überholt.

Anhang III Nr. 15 i.d.F.d. Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 5. April 2022 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze.

© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn 04.05.2024