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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseUmsatzsteuerbefreiung des Betreuten Wohnens Betreuungsleistungen, die eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen zusammenhängen und spezifisch auf die Behebung altersspezifischer Einschränkungen zielen wie Bereitstellung eines Notrufdienstes, bedarfsweise kurzfristige Übernahme pflegerischer Leistungen, hauswirtschaftliche Versorgung, Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Waschen der Kleidung, sind gemäß §?4 Nr.?16 UStG umsatzsteuerfrei. FG Münster, Urteil v. 25.01.2022 - 15 K 3554/18 U, rkr. |
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