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Vorsteuerabzug aus verschenkter Sportkleidung möglich

Ein Unternehmer kann die Vorsteuern aus verschenkter Sportkleidung mit Webeaufdruck im Rahmen eines Sponsoringprojekts steuermindernd geltend machen.

FG Niedersachsen, Urteil v. 03.01.2022 - 11 K 200 /20, rkr.

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