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Anwaltliche Schuldnerberatung nicht umsatzsteuerfrei

Die Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt ist umsatzsteuerpflichtig, wenn er neben der Schuldnerberatung weitere anwaltliche Tätigkeiten ausübt. Denn dann erfüllt er nicht die Voraussetzungen einer Einrichtung, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt (§ 4 Nr. 18 UStG).

FG Niedersachsen, Urteil v. 5.9.2023 - 11 K 56/22 (rkr.).

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