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Selbständig tätiges Lehrerpersonal kann steuerfrei tätig sein
Wenn eine von der zuständigen Landesbehörde anerkannte Bildungseinrichtung ausgebildete Fachkräfte gegen Honorar mit der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen beauftragt, sind die von den Fachkräften gegenüber der Weiterbildungseinrichtung abgerechneten Unterrichtsleistungen nach deutschem Recht und Unionsrecht umsatzsteuerfrei.
BFH, Urteil v.15.05.2023 - V R 23/24.
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