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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVermietung von Sportanlagen kann steuerpflichtig sein Die Vermietung von Sportanlagen ist umsatzsteuerpflichtig, wenn zusätzlich zu der Überlassung der Sportanlage und ggf. von Betriebsvorrichtungen weitere Dienstleistungen hinzukommen, zB eine Mitwirkung am Betrieb der Sportanlage. BFH, Beschluss v.31.08.2023 - XI B 89/22. |
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