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Bei Kooperationen sind auch Verwaltungskosten befreit
Die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen eines Verbandes an seine umsatzsteuerfreie oder ideelle Leistungen erbringenden Mitglieder bzw. einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter erstreckt sich entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch auf allgemeine Verwaltungsdienstleistungen. Damit kann die neu in das deutsche Umsatzsteuergesetz aufgenommene Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 29 UStG in geeigneten Fällen eine umsatzsteuerliche Organschaft ersetzen.
BFH, Urteil v. 4.9.2024 - XI R 37/21 zu Art. 132 Abs. 1 lit f MwStSystRL, § 4 Nr. 29 UStG.
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