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Kranken- und Behindertentransport umfassend steuerfrei

Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL auch dann umsatzsteuerbefreit, wenn die Beförderung nicht in dafür besonders hergerichteten Fahrzeugen erfolgt. Damit entfällt die bisher übliche Prüfung seitens des Finanzamts, ob die Beförderung in dafür besonders hergerichteten Fahrzeugen erfolgt.

BFH, Urteil v. 24.08.2022 - XI R 25/20.

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