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Umsatzsteuerpflicht beim persönlichen Budget vermeidbar
Im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung können Betreuungs- oder Pflegeleistungen im Rahmen des persönlichen Budgets unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer mittelbaren Kostentragung durch die Sozialbehörden steuerfrei sein, nämlich wenn zwar die Leistungen aus dem Persönlichen Budget bezahlt werden, aber der Kostenträger bei der Bewilligung des Persönlichen Budgets mit dem ausgewählten Leistungserbringer einverstanden war und damit dessen Eignung anerkannt hat.
BFH, Urteil v. 19.12.2024 - V R 1/22.
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