RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Motiv einer unternehmerischen Tätigkeit bedeutungslos

Wenn bei Eingangsleistungen, die ausschließlich in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen des Unternehmens stehen, zugleich ein weitergehendes - zum Beispiel ideelles - Motiv verfolgt wird, ist dies umsatzsteuerrechtlich bedeutungslos. Entscheidend für die Abzugsfähigkeit der auf die Eingangsleistungen entfallenden Vorsteuer ist ausschließlich der direkte und unmittelbare Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen.

BFH, Urteil v. 09.07.2025 - XI R 32/22.

© 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn 9.02.2026