RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (71 - 80)

Ohne Rechtsverhältnis keine Umsatzsteuer (Zuschuss)

Eine Dienstleistung kann nur dann umsatzsteuerpflichtig sein, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte bestimmbare Dienstleistung bildet. Dazu muss zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen. Staatliche Zuschüsse an einen Fernsehsender sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig.

EuGH, Urteil v. 16.09.2021 - C-21/20, Rz. 30-39, anders noch BFH, Urteil v. 27.11.2008 - V R 8/07.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 15.10.2025