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Befreiung aller Leistungen zur Pandemiebekämpfung

Nach einer vom BMF nach viel zu langer Hinhaltetaktik endlich verabschiedeten Billigkeitsregelung kann nunmehr für alle in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19 Pandemie stehenden Leistungen gemeinnütziger Körperschaften eine Umsatzsteuerbefreiung beansprucht werden. Dazu gehören auch die entgeltliche Gestellung von Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder die Erbringung von anderen Leistungen an Körperschaften privaten oder öffentlichen Rechts, soweit die empfangende Körperschaft selbst Leistungen im Zusammenhang mit der Eindäm-mung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erbringt.

BMF, Schreiben v. 15.06.2021 III C 3 - S 7130/20/10005 :015.

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