RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Echter Zuschuss bei eigenem Interesse des Empfängers

Zahlungen sind als nicht der Umsatzsteuer unterliegende "echte" Zuschüsse einzustufen, wenn sie vorrangig dem eigenen ideellen Interesse des Zuschussempfängers und damit letztlich strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Zielen dienen. Dagegen unterliegen die Zahlungen - soweit keine spezifische Befreiung greift - der Umsatzsteuer, wenn der Zahlungsempfänger damit im Auftrag des Zahlenden eine Leistung in dessen Interesse erbringt.

BMF, Schr. v. 11.6.2024 - III C 2 - S 7200/19/10001 :028.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 07.04.2025