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Hygienefachkraft wird umsatzsteuerfrei tätig

Ein als Hygienefachkraft tätiger Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene erbringt mit der Erarbeitung von Hygienekonzepten und -plänen, Infektionsstatistiken sowie der Schulung, Beratung und Fortbildung des Personals und Hausbegehungen in Altenheimen nach Art. 132 Abs. 1 lit g MwStSystRL umsatzsteuerfreie Leistungen.

FG Münster, Urteil v. 01.06.2021 - 15 K 2712/ 17 U, rkr.

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