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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSport ist nicht generell umsatzsteuerbefreit Sportvereine können sich nicht unmittelbar auf eine Umsatzsteuerbefreiung nach Unionsrecht berufen, sondern sportliche Angebote sind nur in dem durch das deutsche Umsatzsteuergesetz gezogenen Rahmen umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 22 UStG). EuGH, Urteil v. 10.12.2020 - C-488/18, Golfclub Schloss Igling. |
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