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Nicht eingetragener Idealverein ist grundbuchfähig

Ein Verein ohne Rechtspersönlichkeit, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, war nach alter und bleibt nach neuer Rechtslage grundbuchfähig. Die zur Eintragung vorzulegende Satzung muss nicht notariell beurkundet sein; es genügt die privatschriftliche Form.

OLG München, Beschluss v. 10.2.2025 - 34 Wx 328/24 e.

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