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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVereinsregister benötigt nur Auszug des Versammlungsprotokolls Einer Anmeldung zum Vereinsregister ist nicht die Urschrift des Protokolls der Mitgliederversammlung, sondern nur eine Abschrift des eintragungsrelevanten Beschlusses beizufügen. KG Berlin, Beschluss v. 31.07.2015 - 22 W 12/15 |
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