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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAmtsniederlegung des Vorstandes muss urkundlich belegt sein Auch die mündlich erklärte Amtsniederlegung eines Vorstandsmitglieds kann nur aufgrund eines urkundlichen Nachweises im Register eingetragen werden. OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.03.2015 - 20 W 337/14 |
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