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Einsicht in Vereinsunterlagen nur bei berechtigtem Interesse

Nur bei einem konkreten berechtigten Interesse haben Mitglieder einen Anspruch auf Einsichtnahme in Vereinsunterlagen, soweit keine überwiegenden Interessen des Vereins oder anderer Vereinsmitglieder entgegenstehen.

OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2014 - I-B U 10/14

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