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Kollektiver Rücktritt des Vorstandes häufig unwirksam

Ein kollektiver Rücktritt aller Vorstandsmitglieder ohne ausreichende Vorkehrungen für eine künftige Organvertretung ist in der Regel treuwidrig und damit unwirksam.

OLG München, Beschluss vom 06. April 2010 - 31 Wx 170/09

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