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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKritik am Vorstandshandeln rechtfertigt keinen Ausschluss Kritische Meinungsäußerungen von Vereinsmitgliedern an der Amtstätigkeit des Vorstands sind grundsätzlich hinzunehmen und zu ertragen, so dass ein darauf gestützter Ausschluss grundsätzlich unwirksam ist. OLG Hamm, Beschluss v. 6.1.2025 - I-8 W 36/24. |
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