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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(211 - 220)
Steuerhaftung der Vorstandsmitglieder bei delegierten Aufgaben
Vorstandsmitglieder können sich ihrer steuerrechtlichen Pflichten nicht dadurch entledigen, dass sie Dritte, z.B. besondere Vertreter nach § 30 BGB, mit deren Erfüllung beauftragen. Die steuerrechtliche Verantwortlichkeit trifft alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. März 2003 - VII R 46/02
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