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Auch bei einem Kollegialorgan trägt jedes Vorstandsmitglied die volle Verantwortung

Ein Vorstandsmitglied kann sich bei einer pflichtwidrigen Beschlussfassung des (Gesamt-) Vorstandes nicht darauf berufen, dass seine Stimme aufgrund der Mehrheitsverhältnisse unbeachtlich gewesen sei. Vielmehr muss jedes Organmitglied gegen einen pflichtwidrigen Vorstandsbeschluss und seine Umsetzung einschreiten.

OLG Frankfurt, Urteil vom 14. August 2002 - 7 U 175/01.

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