RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Nicht eingetragener Verein ist grundbuchfähig

Da es im Vereinsrecht wegen dem zu beobachtenden Trend einer Regionalisierung der Vereinsrechtsprechung zunehmend auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte ankommt, ist es jedes Mal erfreulich, wenn sich eine einheitliche Auffassung abzeichnet, hier also, dass sich das OLG Braunschweig der Auffassung der OLG München und OLG Frankfurt angeschlossen hat, den Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit auch weiterhin die Grundbuchfähigkeit zuzuerkennen.

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.6.2025 - 2 W 47/25.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 10.12.2025