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Regelung zur Einladung auf elektronischem Weg ist zulässig

Eine Satzungsbestimmung, nach der zu einer Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg eingeladen wird und die im Falle des Widerspruchs und der vollständigen Angabe der Postanschrift die Übersendung einer schriftlichen Einladung vorsieht, ist zulässig ("Die Einladung erfolgt elektronisch, wenn das Mitglied dem nicht schriftlich - unter Angabe einer vollständigen postalischen Anschrift - widerspricht.").

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2024 - 3 Wx 69/24.

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