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Sonderrechte könne aus wichtigem Grund entzogen werden

Das Registergericht prüft bei der Eintragung von Satzungsänderungen auch, ob Sonderrechte von Vereinsmitgliedern beschnitten werden und ob in diesem Fall die Zustimmung der davon betroffenen Vereinsmitglieder vorliegt. Allerdings bestehen Sonderrechte nicht generell unbeschränkt, sondern es sind im Einzelfall die Interessen des Vereinsmitglieds an der Beibehaltung des Sonderrechts gegen die des Vereins an der Aufhebung abzuwägen. Daher ist die Aufnahme einer Satzungsregelung nicht zu beanstanden, mit der einem Organmitglied ein Sonderrecht aus einem in seiner Person liegenden wichtigem Grund entzogen werden kann.

KG Berlin, Beschluss v. 10.11.2025 - 22 W 33/25.

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