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AfD-Mitgliedsausschluss nur bei Satzungsgrundlage
Ein Mitglied kann wegen Parteizugehörigkeit oder extremistischer Aktivitäten nur aufgrund einer entsprechenden Satzungsermächtigung ausgeschlossen werden.
LG Berlin II, Urteil vom 11.3.2025 - 85 O 64/24; z.B. "... eine mit den Vereinszwecken unvereinbare oder sogar extremistische Gesinnung offenbart oder unterstützt ...".
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