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Eventualeinberufung bedarf satzungsmäßiger Grundlage

Eine Eventualeinberufung zur Mitgliederversammlung für den Fall fehlender Beschlussfähigkeit ist nur bei entsprechender Satzungsgrundlage und Einhaltung aller für die weitere Einladung erforderlicher Formvorschriften zulässig.

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.4.2024 - 19 W 21/24 Wx (rkr.).

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