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Abberufung eines Organs nur durch Bestellungsorgan

Soweit die Vereinssatzung keine abweichende Regelung ent-hält, kann ein Organmitglied nur durch das Bestellungsorgan rechtswirksam abberufen werden.

AG Gießen, Urteil v. 16.08.2019 - 38 C 28/19.

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