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Nachhaltigkeitsberichterstattung greift auch bei NPO's

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft ab dem Geschäftsjahr 2025 alle großen - auch gemeinnützigen - Kapitalgesellschaften. Dagegen wird sie für andere Kapitalgesellschaften sowie für Vereine und Stiftungen nur Bedeutung erlangen, soweit

  • diese sich in ihrer Satzung zur Anwendung der Berichterstattungspflichten für große Kapitalgesellschaften verpflichtet haben oder
  • Geschäftspartner (z.B. Kreditinstitute, Zuwendungsgeber) entsprechende Informationen verlangen.

Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD-Richtlinie).

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