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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseEU-Recht erfordert keine allgemeine Ausschreibung der Rettungsdienste Unionsrechtlich kann jeder Mitgliedsstaat sein Gesundheitswesen nach eigenem Ermessen ausgestalten und die Auftrags-vergabe auf gemeinnützige Rechtsträger begrenzen. EuGH, Urteil v. 11.12.2014, C-113/13, Tz 55 |
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