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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseIdeelle Tätigkeit ist nicht wettbewerbsrelevant Eine ausschließlich der Förderung ideeller Ziele dienende Handlung eines Idealvereins ist keine geschäftliche Handlung, die einen Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Geschäftspraktiken begründen könnte. BGH, Urteil v. 2.5.2024 - I ZR 12/23. |
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