RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Beschränkte Ausschreibung des Rettungsdienstes zulässig

Die Beschränkung des Kreises der Leistungserbringer auf solche gemeinnützigen Organisationen, die zugleich im Katastrophenschutz mitwirkten, ist zulässig, obwohl dies zu einer Ungleichbehandlung insbesondere gegenüber ausländischen Unternehmen führt, die dieses Kriterium regelmäßig nicht oder nur schwer erfüllen können. Denn durch einen wechselseitigen Austausch bzw. Einsatz der Mitarbeiter zwischen Regelrettungsdienst und Katastrophenschutz wird insgesamt ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Den - insbesondere auch ehrenamtlichen - Mitarbeitern des Katastrophenschutzes wird so die Mitwirkung im Regelrettungsdienst ermöglicht, damit sie dort die notwendige Praxisroutine erwerben und erhalten könnten.

BVerwG, Beschluss v. 21.09.2023 - 3 B 44/22.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 01.09.2025