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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSpitzenverbände und Mitgliedsvereine sind beihilferechtlich ein Unternehmen Ein Spitzenverband (Dachverband) und seine rechtlich selbständigen Mitgliedsvereine sind beihilferechtlich hinsichtlich ihrer (wettbewerbsbeeinträchtigenden) Marktstellung als ein einziges Unternehmen zu betrachten. OVG Berlin-BB., Urteil v. 18.12.2017 - 6 B 3.17 |
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