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Besserstellungsverbot erfordert Gesamtabwägung

Ob nach dem Besserstellungsverbot eine Zuschussgewährung wegen günstigerer Arbeitsbedingungen als bei der öffentlichen Hand unzulässig ist, muss anhand einer Gesamtabwägung aller einschlägigen Arbeitsbedingungen des einzelnen Mitarbeiters geprüft werden.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juli 2013 - 8 LA 102/12 unter Tz. 18 m.w.N.

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