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Bei Bietergemeinschaft kann die Zuschussauszahlung über einen der Bieter abgewickelt werden

Bei einer Bietergemeinschaft hat die Zuschussabwicklung über einen der Bieter als Abrechnungsstelle keinen Einfluss darauf, wer nach dem Zuwendungsbescheid Empfänger der Zuwendung ist.

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Januar 2013 - 1 L 47/12

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