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Anspruch auf Pflegekostenerstattung auch ohne Vertrag

Die Vergütung für ambulante Leistungen der häuslichen Krankenpflege richtet sich nach den allgemein üblichen Abrechnungssätzen, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Krankenkasse nachweisen kann, dass günstigere Leistungsanbieter mit ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen.

Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 KR 2/03 R, vorgehend LSG NRW, Az.: L 5 KR 88/01

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