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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHeimträger muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen Der Heimträger hat keinen Anspruch auf das Verpflegungsentgelt, wenn der Bewohner auf Dauer nur Sondennahrung in Anspruch nimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird. BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - III ZR 68/03 |
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