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Woraus kann sich eine persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung ergeben?
Kann der Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung nach den Regeln der Durchgriffshaftung von Gläubigern der Tochtergesellschaft des Vereins/der Stiftung persönlich in Anspruch genommen werden?
Haftet ein bereits längere Zeit ausgeschiedenes Vorstandsmitglied für zu seiner Amtszeit entstandene Steuerschulden persönlich?
Kann ein nur ehrenamtlich tätig gewordenes Vorstandsmitglied für seine Tätigkeit haften?
Ist der Vorstand in der Mitgliederversammlung über alle Vereinsgeschäfte auskunftspflichtig?
Unterscheidet sich das Haftungsrisiko von ehren- und hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern?
Welche Konsequenz hat die Erteilung der Entlastung bzw. die Versagung der Entlastung für den ganzen Vorstand oder einzelner Mitglieder?
Kann die Haftung des Vorstandes oder des Mitglieds eines anderen Organs in einer Vereins-/ Stiftungssatzung wirksam ausgeschlossen werden?
Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden?