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Kein Gleichbehandlungsanspruch bei unterschiedlicher Gehaltsrefinanzierung

Mitarbeitern auf zuwendungsfinanzierten Stellen dürfen dazu passende, von den anderen Mitarbeitern des Betriebes abweichende Vergütungen gezahlt werden.

BAG; Urteil vom 21. Mai 2003 - 10 AZR 524/02

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