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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHerabgruppierung bei Einstufung nach Schwellenwerten möglich Bei einer tariflichen Eingruppierung nach Schwellenwerten ist eine zeitnahe Herabgruppierung nach Unterschreitung des Schwellenwerts ohne Änderungskündigung möglich. BAG, Urteil vom 19. März 2003 - 4 AZR 391/02. |
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