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Kirchlicher Tendenzschutz unabhängig von der Rechtsform

Auch ein in der Rechtsform der GmbH geführter Betrieb unterliegt dem Tendenzschutz, wenn er nach dem kirchlichen Selbstverständnis karitative oder erzieherische Zwecke verfolgt.

BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 7 ABR 59/01

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