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Kein Arbeitsverhältnis bei vereinsrechtlich begründeter Dienstpflicht

Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet, wenn Dienste als satzungsmäßiger Mitgliedsbeitrag erbracht werden. Zwingende arbeitsrechtliche Schutzvorschriften können mit vereinsrechtlich begründeten Arbeitspflichten aber nicht umgangen werden.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. September 2002 - 5 ABR 19/01

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