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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(141 - 148)
Kein 'ruhendes Arbeitsverhältnis' bei Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer
Arbeitnehmer werden Organmitglied, wenn sie in den Vereinsvorstand oder die GmbH-Geschäftsführung berufen werden. In der Regel erlöschen die bis dahin einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschriften dadurch endgültig und leben nach einer Abberufung nicht wieder auf. Dies gilt - mit Einschränkungen - auch bei dem Wechsel in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99
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