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Ehrenamtliche Tätigkeit neben Arbeitsverhältnis möglich

Ein Arbeitnehmer kann für seinen Arbeitgeber außerhalb des Arbeitsverhältnisses zugleich ehrenamtlich tätig sein, wenn sich die ausdrücklich als ehrenamtlich vereinbarte Tätigkeit grundlegend von der arbeitsrechtlich geschuldeten Tätigkeit unterscheidet und zum Beispiel keinerlei zeitlicher Umfang für das Tätigwerden bestimmt wurde, keinerlei Weisungsrechte des Beklagten vorgesehen und keine Vergütung vereinbart wurde. Entscheidend sind die Bedingungen des Einzelfalls.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 21.09.2021 - 2 Sa 289/20.

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